Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Durchführung von Antragsverfahren für alle Altersrenten und Hinterbliebenenrenten
- Überprüfung von Rentenbescheiden, auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Insbesondere gilt dieses für Altfälle nach dem Fremdrentengesetz (FRG), selbst wenn die Rente bereits 15 – 20 Jahre bezogen wird
- Gestaltung und Rentabilitätsprüfung von freiwilligen Beitragszahlungen
- Rechtliche Vertretung im Widerspruchsverfahrens
- Klageverfahren gegenüber Sozial- und Landessozialgerichten, bundesweit
Nach meiner langjährigen Berufstätigkeit hat sich folgender Schwerpunkt herausgebildet:
- Durchsetzung richtiger Einstufung in die jeweiligen Qualifikationsgruppen sowie korrekter Zuordnung zu dem jeweiligen Wirtschaftsbetreich nach dem SGB VI in Verbindung mit dem Fremdrentengesetz (FRG).
Dabei spielen meine russischen Sprach- und Landeskenntnisse eine nicht unerhebliche Rolle, da ich in der ehemaligen UdSSR (Kasachstan, Ukraine, Lettland) meine Schulzeit, mein Studium und den Wehrdienst verbracht habe und daher mit den damaligen Lebens- und Arbeitsverhältnissen sowie dem damaligen Bildungssystem bestens vertraut bin.